Unser Service für Sie
Professionelle Entsorgung und Recycling
Chemikalienreste und Abfälle müssen sach- und fachgerecht entsorgt werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir lassen überzählige oder verunreinigte Chemikalien gesetzeskonform, umweltgerecht und kostengünstig verwerten oder beseitigen.
Unser Unternehmen STAUB & CO. – SILBERMANN ist als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Wir haben Ihnen nachfolgend einige weiterführende Informationen dazu zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie im Detail und zu nachhaltigen Entsorgungskonzepten.
Mit der mehrheitlichen Beteiligung an der CERIN GmbH sind wir in der Lage, unseren Kunden weitaus umfassendere Leistungen im Bereich der Entsorgung und Versorgung mit Sekundärprodukten anzubieten.
Abfall- und Entsorgungsmanagement bei STAUB & CO. – SILBERMANN GmbH
Umsicht für den Rückweg
Wir möchten unserer Produktverantwortung nachkommen und mit Ihnen als Kunden den Produktkreislauf verantwortungsvoll schließen.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (nach EfbV) seit über 10 Jahren unterstützen wir Sie von Lieferung der Frischware bis zur Entsorgung der entstehenden Sonderabfälle.
Wir fungieren als Abfallzwischenlager und kümmern uns um die komplette Abwicklung der Entsorgung für unsere Kunden.
Je nach Art und Menge des Abfalls fallen für Sie als Kunde ungeahnte Vorteile an.
Bei uns profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Langjährige Erfahrung im Umgang mit gefährlichen Abfällen und Sondermüll
- Lieferung von Frischware und Abholung der Sonderabfälle aus einer Hand. Daher haben Sie weniger organisatorischen internen Aufwand und halten die Kosten gering.
- Seit über 10 Jahren zertifiziert als Entsorgungsfachbetrieb
- Eingetragen in die Verwerterdatenbank Bayern
- Gelistet in den Abfallwirtschaftsbetrieben des Landkreises Augsburg
- Möglichkeit der Freiwilligen Rücknahme nach §26 KrWG
Freiwillige Rücknahme
Nach §26 KrWG (Kreislaufwirschaftsgesetz)
Diese Tabelle zeigt Ihnen die beiden Möglichkeiten zu entsorgen: Entsorgung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung vs. Entsorgung nach Freiwilliger Rücknahme §26 KrWG.
Wie bereits bei den Vorteilen aufgelistet, unterstützen wir unsere Kunden durch die „Freiwillige Rücknahme“. Bei uns bekommen Sie alles „aus einer Hand“. Darüber hinaus finden Sie anschließend noch eine Übersicht über die Sonderabfälle, für die wir die Freiwillige Rücknahme nach §26 KrWG anbieten.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Rücknahmeoptionen
Entsorgung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung vs. Entsorgung nach Freiwilliger Rücknahme §26 KrWG
Entsorgung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung: | Entsorgung nach Freiwilliger Rücknahme §26 KrWG: | |
Mengengrenze (nach oben) | Sind einzuhalten | Offen |
Mindermenge (ab 200L) | Hohe Kosten durch Mindestpauschalen und hohe Transportkosten | Kostengünstig durch geringe Transportkosten und keine Mindestpauschale |
Nachweispflicht | Erforderlich nach §§50, 54 KrWG | Freigestellt nach §26 Abs. 3 KrWG |
Erstellung und Führen eines Entsorgungsnachweises | Vor Entsorgung zu Erstellen und meist Behördlich bestätigen zu lassen | Nicht nötig durch unsere Kunden |
Hardware Signatur | Anschaffung Kartenlesegerät | Nicht nötig |
Internetplattform | Abonnement und Anmeldung | Nicht nötig |
Elektronische Signaturkarte | Über Provider | Nicht nötig |
Sonderabfälle
Für die wir eine Entsorgung im Sinne der Freiwilligen Rücknahme nach §26 KrWG anbieten
Abfallschlüsselnummer | Abfallbezeichnung |
---|---|
06 01 01* | Schwefelsäure und schwefelige Säure |
06 01 02* | Salzsäure |
06 01 04* | Phosphorsäure und phosphorige Säure |
06 01 05* | Salpetersäure und salpetrige Säure |
06 01 06* | Andere Säuren |
06 02 04* | Andere Basen |
06 02 05* | Other bases |
06 13 02* | Gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02*) |
07 01 01* | Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
07 03 04* | Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
07 05 01* | Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
07 05 04* | Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
07 06 01* | Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
07 06 04* | Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
07 06 08* | Andere Reaktions- und Destillationsrückstände |
07 07 01* | Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
07 07 04* | Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
08 03 14* | Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten |
14 06 03* | Andere Lösemittel und Lösemittelgemische |
15 02 02* | Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
16 05 04* | Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) |
Ungefährliche Abfälle | Ungefährliche Abfälle sollten diese in unserem Entsorgungsfachbetriebszertifikat genannt sein |